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Die Sache war von mehreren hiesigen Großbrauereien in der Weise angefaßt worden, daß sie gegen die von obiger Firma im Jahre 1896 patentamtlich eingetragene Bezeichnung "Salvator" für ihr Bier auf Löschung dieser Waarenbezeichnung beim kaiserlichen Patentamte klagten. Durch drei Tage berieth nun das Patentamt in dieser Frage; das Aktenmaterial war ein sehr umfangreiches, denn man hatte im Laufe des Vorjahres die Gutachten sämmtlicher deutscher Handelskammern in dieser Frage eingeholt. Die Brauerei Schmederer war durch nicht weniger als vier Anwälte vertreten, außerdem erschienen in juristischer Vertretung die Thomas-, Hacker-, Löwen-, Spaten- und die Salvatorbrauerei. Nachdem nun die Klage dieser drei auf Löschung jenes Waarenzeichens abgewiesen worden ist, so erscheint also nur die Brauerei Schmederer allein und ausschließlich berechtigt, ihr Bier "Salvator" zu nennen." Diese Entscheidung hatte zur Folge, daß sich die übrigen Brauereien von da ab zur Bezeichnung ihrer stärker eingebrauten Biere anderer neuer Namen bedienten, wie "X-Bier", "Agitator" "Animator", "Namenlos", "St. Bennobier" u. s. w.

Der Münchener aber wartet alljährlich mit Sehnsucht auf den historischen Tag (Sonntag vor Josefi), an dem die Salvatorquelle auf dem Nockherberg wieder zu fließen beginnt, um dort während 8-10 Tage jenes köstliche Bier zu trinken, das, wie es in einer alten Chronik aus dem 18. Jahrhundert heißt, "alle andern übertraf".

Und so wird es wohl bleiben, solange München selbst die alte, gemüthliche Bierstadt bleibt.

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