Graf v. Heimhausen, Direktor des Münz- und Bergwerkskollegiums, ins Vertrauen gezogen. In diesem hochdenkenden und vielseitig unterrichteten Staatsmann fand der junge Verein einen thatkräftigen Gönner, welcher im Einvernehmen mit dem damaligen Geheimen Raths-Präsidenten Grafen v. Törring und dem Kanzler Frhrn. v. Kreittmeyer dem Kurfürsten Maximilian Joseph III. die von Lori entworfenen Statuten und Mitgliederliste vorlegte.
Ergriffen von der hohen Bedeutung des Unternehmens, übernahm der für das geistige und materielle Wohl seiner Unterthanen gleich besorgte Kurfürst sofort das Protektorat über die neugebildete Gesellschaft, unterzeichnete am 28. März 1759 die Stiftungsurkunde, verlieh ihr den Namen Kurbayerische Akademie, stattete sie mit einem besonderen Siegel und Portofreiheit aus, stellte ihr eine bescheidene Dotation nebst den Erträgnissen des Kalenderstempels zur Verfügung, wies ihr in dem neuen Mauthhaus, der jetzigen Herzog Max-Burg, Räumlichkeiten zur Abhaltung der wöchentlichen Sitzungen und der anzulegenden Sammlungen an, erlaubte ihren Mitgliedern den freien Gebrauch der kurfürstlichen Bücher- und Naturaliensammlungen und verfügte die Erbauung eines astronomischen Observatoriums, die Errichtung einer physikalischen Sammlung und eines chemischen Laboratoriums. Als Gegenleistung hatte die Akademie die Einrichtung und Verwaltung des Kalenderwesens zu übernehmen.
Gemäß der Stiftungsurkunde konnten sowohl bayerische Unterthanen als Ausländer zu Mitgliedern der Akademie gewählt werden. An ihrer Spitze stand ein vom Kurfürsten aus der Zahl seiner Minister ernannter Präsident und ein von den Mitgliedern erwählter Vizepräsident. Nur der Letztere hatte den regelmäßigen Versammlungen beizuwohnen. Die Akademie zerfiel in eine historische und eine philosophische Klasse, jede mit einem besonderen Direktor, aber mit einem gemeinsamen Sekretär. Als Aufgabe der kurbayerischen Akademie bezeichnet die Verfassungsurkunde die Ausbreitung aller nützlichen Wissenschaften und freien Künste in Bayern. Die historische Klasse hatte sich in erster Linie mit dem Ausbau der vaterländischen Geschichte, mit der Aufsammlung der alten Geschichtschreiber, Urkunden, Briefe, Inschriften u. s. w. zu befassen. Außerdem durften Gegenstände aus der Diplomatik, Kritik, aus der deutschen Sprache, Chronologie, Geographie, Genealogie und Archäologie nach Willkür und ohne jegliche Zensur behandelt werden. Der philosophischen Klasse fiel neben der Pflege der Weltweisheit hauptsächlich auch jene der Naturwissenschaften zu. Grundsätzlich ausgeschlossen waren Erörterungen über religiöse, politische und juridische Fragen. Alljährlich hielt die Akademie am 28. März, dem Geburtstag des hohen Protektors, und am 12. Oktober, ihrem Stiftungstag, zwei feierliche Sitzungen ab, wobei Preisfragen gestellt, Preise vertheilt, die Namen der neugewählten Mitglieder verkündigt, Festreden gehalten und über die allgemeinen Interessen der Akademie Beratungen gepflogen wurden.
Die Aufgabe der kurbayerischen Akademie bestand, wie man sieht, nicht ausschließlich in der gelehrten Forschung, sondern auch in der Popularisirung der Wissenschaften zum Zweck der Förderung der Volksbildung. Sie sollte ferner beitragen zur Hebung des Schulwesens, zur Reinigung der deutschen Sprache und zur Verbesserung des Geschmackes an literarischen Erscheinungen.
Die Errichtung der Münchener Akademie fand nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland enthusiastische Aufnahme, sah man doch darin einen Beweis, daß mit