ungerechten Urtheils seines Vaters eingedenk, ein Recht ertheile nach Gerechtigkeit". Ob die "Schindung" des Richters auch in grausamer Naturwahrheit vorgenommen wurde, darüber schweigt der Chronist leider.
Nachdem auch diese Komödie beendet war, erfolgte der Einzug in die herzogliche Burg.
Wilhelm V.
Vier Tage blieb der Kaiser in München und da gab’s denn Tafeln, Feste, Turniere und Bankette die schwere Menge.
Wie schon vorhin erwähnt, ist das Charakteristischste für jene Zeit die Vorliebe für ungeheure Prachtentfaltung und die ungezügelte Verschwendungssucht der Höfe, unter der das Landvolk blutete, aber die Städter Ernte hielten.
Hoffeste, Umzüge und öffentliche Belustigungen gab es wohl allenthalben, aber den Gipfelpunkt aller Pracht und Herrlichkeit bildete in jenem Jahrhunderte die zu