werden von den Herzogen bestätigt, namentlich dies Recht, ihre Mitbürger selbst zu richten und zu strafen, und dieselben werden nur in der Stadt auf dem Rathhause von den eigenen Stadtrichtern gerichtet.
Den bisher von dem Rathe bestraften und aus der Stadt verbannten Bürgern soll ihre Strafe nachgelassen und sie in Gnaden aufgenommen werden.
Zum Schlusse hieß es:
"Die Bürger von München entsagen ihrem bisherigen feindlichen Vereine gegen die Herzoge und erkennen dieselben als ihre gnädige Obrigkeit an."
Dieser Spruch wurde denn auch von beiden Theilen angenommen und noch am gleichen Tage sagten Herzog Stephan und sein Sohn in einer besonderen Urkunde die Stadt von den ihnen geleisteten Treueiden los.
Am nächsten Tage (1. Juni 1403) ritten die Herzoge Ernst und Wilhelm in Begleitung des Schiedsrichters Friedrich von Nürnberg und des Herzogs Heinrich von Landshut gegen München. Die Bürger öffneten die Thore und geleiteten die Herzöge zur Residenz, wo der Huldigungseid geleistet wurde.*)
Die verjagten und verbannten Bürger und Patrizier kehrten nun ebenfalls wieder zurück und langsam glätteten sich die hochgehenden Wogen des Aufruhres und der Empörung.
*) Im städtischen Archiv befindet sich noch die Rechnung über das sogenannte "Huldigungsgeschenk", das üblicher Weise damals den Herzogen überreicht wurde. Es heißt darin: - "um Fleisch und um Fisch, das man Herzogen Ernsten, Herzogen Wilhelm, Herzogen Heinrich, dem Burggrafen von Nürnberg und Herzog Ernsts Hausfrau schankt, da sie allmiteinander von Freising nach München kamen."