Es gehörte schon ein ziemlicher Grad diplomatischer Schlauheit Seitens der Bürger dazu, aus allen diesen Fährlichkeiten noch heil herauszukommen.
Im Jahre 1384 kam es dann auch so weit, daß die Räthe sich zu einem sogenannten "Vereinigungseid" zusammenthaten, da fortwährend von außen Bestechungsversuche der einzelnen Brüder geübt wurden:
"Da wir gute Briefe haben von unserer gnädigen Herrschaft von Bayern, so haben wir uns treu in Eidesweise zusammengegeben, wenn uns Jemand darum anginge, daß wir das Alle gemeinschaftlich und treulich miteinander bestehen wollen."
Im Jahre 1392 schien es, als sollte endlich Frieden werden; da theilten die Herzoge Stephan und Ludwig das obere Bayern - aber drei Jahre später wurde der Vertrag schon wieder als nichtig erklärt.
Im Jahre 1397 starb Herzog Johann und hinterließ seine Ländereien den beiden Söhnen Ernst und Stephan. Sofort gab es wieder neue, arge Zwistigkeiten, in die abermals der Rath von München hineingezogen wurde, der sich diesmal förmlich zu einer Bürgschaft verpflichtete, Gewaltthaten zwischen den Herzögen zu verhüten.
Eine solche "Bürgschaft" war nun freilich ein lächerliches Ding - und kurze Zeit darauf zogen denn auch die beiden Brüder gewappnet gegen einander zu Felde, jeder die Münchener an seine Seite rufend.
Diese hielten sich aber wohlweislich neutral und blieben daheim; über Vermittlung einiger Räthe kam vielmehr eine Art Friedenskonferenz in Pasing zu Stande, die aber erfolglos verlief.
Erst ein Schiedsgericht, dem Herzog Rupprecht von Heidelberg und Graf Eberhard von Württemberg angehörten, brachte eine Schlichtung zu Wege, die allerdings auch recht windig war.
Der Streit tobte erst leiser, dann immer lauter fort. Wieder kam es zu einem Friedensgerichte, auf welchem München u. A. den Brüdern Ernst und Stephan zugewiesen wurde. Dagegen lehnten sich die Münchener auf, die mittlerweile nicht viel Gutes von den Beiden erfahren hatten und wollten sie nicht als Herren anerkennen. Da riefen diese Herzog Stephan und die "Landschaft" zu Hülfe, damit man ihnen gegen das unbotmäßige München beistehe.
Im Jahre 1403 kam es denn auch zur Belagerung. Die Stadt hielt sich trefflich.
Mittlerweile kehrte Herzog Ludwig, der Gebartete, der früher so intensiv in alle Streitigkeiten mit verflochten gewesen, aus Frankreich zurück und alle Herzöge fanden sich in Freising zu einer großen "Aussprache" und neuerlichen Ländertheilung ein.
Von beiden Parteien war der Burggraf Friedrich von Nürnberg als Schiedsrichter gewählt worden und seinem Spruche wollte man sich unbedingt unterwerfen. Diese Entscheidung erfolgte am 31. Mai 1403. Es hieß darin: Alles, was zwischen den beiden Herzogen und München in Kriegsweise vorgefallen, soll wechselseitig verziehen und dergestalt vergessen sein, daß keinem der Münchener Bürger dieser Sache wegen von Seite der Herzoge je das geringste Leid geschehe; würden die Herzoge diese Artikel nicht halten, so haben die Münchener das Recht, mit vereinter Kraft zu widerstehen. Die bisherigen Freiheiten der Stadt