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Im Jahre 1321 wurde nämlich diesbezüglich dem Stadtrathe die alleinige Gerichtsbarkeit übertragen und allen landesfürstlichen Beamten geboten, "daß sie die Eigenthümer derley Güter, sie mögen solche bei Lebszeiten verschenken, oder bey dem Tod vermachen, hieran keineswegs hindern sollen".

Als besonders merkwürdig für jene Zeit muß in diesen Bestimmungen der Punkt hervorgehoben werden, worin auch die geistlichen Güter dieser weltlichen Gerichtsbarkeit unterstellt werden.

Der Brand von München im Jahre 1336.

Unter Ludwigs Regierung ereignete sich das erste große Brandunglück in München.

Bei der vorhin geschilderten Beschaffenheit der Häuser war es kein Wunder, daß ein Brand rasche Fortschritte machte, namentlich zur Nachtzeit.

Und in der Nacht war es auch, als jener erste Brand zum Ausbruch kam. Vom 13. auf den 14. Februar 1336 brach in der Pfisterei des Angerklosters Feuer aus - zur Rettung war Niemand da, also griff die Lohe mit furchtbarer Schnelligkeit um sich. Der Sebastiansplatz, das Krotten- und Rosenthal standen in kürzester Zeit in hellen Flammen; dann fraß das Element weiter zum Rindermarkt, erfaßte das Pfarrgebäude und die Kirche von St. Peter, endlich das ganze Thal, die umfangreichen Gebäude des damaligen Heiligen Geistspitales, die Katharinenkirche, die Graggenau, die Burggasse, den alten Hof und das dabei befindliche Franziskanerkloster - somit den größten Theil der damaligen Stadt.

Dieser Brand hatte für München zwei wohlthätige Folgen: erstens befahl Kaiser Ludwig, daß in Zukunft die Häuser mit Ziegeln gedeckt und "womöglich" aus Stein erbaut werden sollten - zweitens wurde dem Magistrate die baupolizeiliche Funktion übertragen in der Weise, daß alle Pläne zur Begutachtung eingereicht werden mußten und ihm die unbeschränkte Oberhoheit über das ganze Bauwesen der Stadt zugesprochen wurde, wie dies noch heute in gleicher Weise gehandhabt wird.

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