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meist mit Schindeln, viele sogar noch mit Stroh gedeckt waren. Eine Straßenpflasterung kannte man nicht; zu Ludwigs Zeiten begann man wenigstens mit der Herstellung eines schmalen Steiges aus rothen Ziegeln für Fußgänger längs der Häuserfronten. Straßenbeleuchtung gab es auch keine, und wer nicht über die vielen Düngerhaufen vor den Häusern fallen oder sich an den oft weit vorgebauten hölzernen Treppen und Altanen verletzen wollte, der mußte eben nach Eintritt der Finsterniß seine Laterne mitnehmen. Die Straßen waren sehr enge, schief und winkelig gebaut - München muß also damals keinen besonders reizenden Anblick geboten haben.

Ludwigs Bestreben war deßhalb auch darauf gerichtet, dieses triste äußere Bild nach Thunlichkeit zu verschönern. Er bestimmte, daß die Straßen in Zukunft eine größere Breite erhalten sollten (die unter ihm angelegten Straßenzüge: Lederergasse, Prannerstraße, Herzog- und Josephspitalstraße etc. zeigten schon mehr als doppelte Breite der alten Straßen). Ferner ordnete er an, daß alle "lärmenden und übelriechenden" Gewerbe von der inneren Stadt hinaus in eigens dafür angelegte Straßen übersiedeln mußten; die Schäfflergasse, Windenmachergasse, der Färbergraben, Lederergasse etc. sind Andenken aus jenen Tagen. Die Freitreppen, Vordächer und Vorbauten, die gefährlichen "Kellerhälse" mußten verschwinden und es erfolgte die Weisung, daß die Bauten künftig in gerader Linie angelegt werden mußten.

So verwandelte sich das dorfmäßige Aussehen Münchens langsam zum Besseren.

Ludwig war lange genug in Italien gewesen und hatte dort hellen Auges die Blüthe der italienischen Städte gesehen, die hauptsächlich in ihrem lebhaften Handel begründet war.

Er war daher emsig bestrebt, auch in seinen bayerischen Städten Handel und Gewerbe zu heben. Besonders München suchte er durch zweckmäßige Verordnungen und Freiheiten in dieser Beziehung den italienischen Vorbildern gleich zu bringen.

Am "Erchtag vor Pfingsten" 1315 ertheilte er, um auch fremde Kaufleute in seine Residenz zu ziehen, die "Versicherung", daß jene allen Schutz und jede Sicherheit an Leib und Gut zu Wasser und zu Land haben sollten - und wann sie Jemand beleidigte und sie sich dagegen wehrten, soll dieses ihr Recht und ihnen unverboten sein.

Von den Erleichterungen, die er Handel und Gewerbe angedeihen ließ, seien im Kurzen folgende angeführt:

Im Jahre 1316 hob er das sogenannte Grundruhrrecht auf der Isar, "sowie in allen Wässern" auf, "weil es billiger Unrecht heißt". Dieses "Recht" hatte den Handelsverkehr zu Wasser schwer beeinträchtigt und die Aufhebung wurde natürlich allseits mit Freuden begrüßt.

Im Jahre 1323 verlieh er den Münchner Bürgern das Recht, "daß sie mit ihrem Handel nach Nürnberg zu Wasser und zu Land zollfrei sein sollten, wie die Bürger zu Nürnberg selbst".

Das bedeutendste und für den Wohlstand Münchens folgenschwerste Geschenk aber war die Überlassung des Salzhandels an die Münchner Bürger.

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