Es heißt darin:
"König Ludwig ist, wie seine Vorfahrer, ein treuer Anhänger und Beschützer der römischen Kirche. Er hat aber auch die von einem Eide gebotene Pflicht, die königlichen Rechte des Reiches zu schützen, seine Würde nicht antasten zu lassen. Der König protestirt daher gegen die feindselige, ungerechte, auf erdichtete, nicht auf wahre Thatsachen gegründete Handlungsweise des Papstes und legt hiemit Widerspruch ein. Der König erklärt vor Allem die Behauptung des Papstes in seinem Manifeste, daß ein durch Stimmenmehrheit erwählter römischer König vorerst die päpstliche Bestätigung nachsuchen müsse, um rechtsgültige Regierungshandlungen zu üben, für eine aller Rechtsgründe ledige Anmaßung. . . . Der Papst hat kein anderes Recht, als den erwählten römischen König zum römischen Kaiser zu krönen; will der Papst dieses Recht nicht üben, so ist der gewählte König doch regierender Herr."
In diesem entschiedenen Ton geht das Schriftstück dann auf die einzelnen Vorwürfe des päpstlichen Manifestes ein und entkräftet dieselben.
Die Antwort des Papstes erfolgte sehr rasch. In einem Consistorium am 7. Januar wird der Wortlaut festgestellt. Das Schreiben beginnt:
"Der hl. Vater muß sich ungemein über die Kühnheit verwundern, womit sich ein Herzog von Bayern in seinem Briefe den Titel eines römischen Königs anmaßt, da doch aller Welt bekannt ist, daß Niemand weder Titel noch Namen eines römischen Königs ohne vorher durch den römischen Papst erfolgte Bestätigung der Wahl führen darf."
Wo sich die päpstliche Partei so schroff und unversöhnlich zeigte, da konnte natürlich von einer friedlichen Vergleichung nicht mehr die Rede sein. Ludwigs Feinde waren emsig am Werke und der Papst reichte willig und freudig die Hand, den "Unbotmäßigen" niederzuschmettern. Ob darüber der Friede eines ganzen Reiches, sein Blühen zu Grunde gingen - was wurde damals danach gefragt!
Also erfolgte am 21. März 1324 der erste große Bannfluch. Aber das Volk hatte ja denken gelernt. Nicht nur die Minoriten, sondern zahlreiche Bischöfe und Äbte traten auf Ludwigs Seite.
Die Wirkung des Bannstrahles war denn auch eine sehr minimale, so daß sich Johann XXII. veranlaßt sah, den Fluch am 11. Juli desselben Jahres nochmals und etwas kräftiger zu wiederholen. Er nennt darin Ludwig "eine von Gott selbst verworfene Person" und verfluchte alle Fürsten, die mit ihm verkehren, ihm Gehorsam erweisen etc.
Aber Volk und Fürsten fragten sich jetzt erst recht, was denn dies blinde Wüten bedeuten solle und ob es denn wirklich Deutschland mehr frommen würde, wenn der edle Ludwig die Krone niederlegen und dafür der - König von Frankreich Herr der Deutschen würde?
So folgte denn Fluch auf Fluch, Bannstrahl auf Bannstrahl. Ludwig schritt seinen Weg unbeirrt fort, den Kampf gegen den Papst unverzagt weiterkämpfend.
Im Jahre 1328 hielt er seinen Einzug in Rom; am 17. Januar fand durch den dortigen Bischof seine feierliche Kaiserkrönung statt. Natürlich erneuter Bannstrahl von Avignon aus. Diese Bulle endlich beantwortete Ludwig damit, daß er den Papst in einer lateinischen Urkunde für einen Ketzer erklärte und wider ihn die Reichsacht verhängte.