der erste und zweite Austritt geschieht nach Verlauf des dritten und sechsten Jahres durch das Loos. Die Abtretenden können wieder gewählt werden. Sie dienen unentgeltlich und sind als Vertreter der Gemeinde berechtigt: die Bürgermeister, die rechtskundigen Räthe und die sämmtlichen Glieder des Magistrates zu wählen, wozu aber absolute Stimmenmehrheit erfordert wird; sie besetzen in Übereinstimmung mit
Der Marienplatz zu Anfang des 19. Jahrhunderts.
dem Magistrate die städtischen Kassierstellen. Der Magistrat ist verpflichtet: die Gemeindebevollmächtigten in allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten, als bei allen wichtigen Veräußerungen und Erwerbungen, Neubauten, Kapitalaufnahmen, Schuldentilgungsplänen u. s. w. zu Rathe zu ziehen, deren Erinnerungen zu vernehmen, sie zu berücksichtigen, oder bei obwaltendem Zweifel die Genehmigung der Kreisregierung einzuholen.
Die Gemeindebevollmächtigten wählen alle drei Jahre aus ihrer Mitte einen Vorstand und einen Protokollführer, versammeln sich, so oft der Magistrat sie dazu auffordert oder so oft sie selbst es für nötig halten.
Die Stadt ist in 50 Bezirke eingetheilt, für einen jeden ist ein eigener Vorsteher bestellt, der, von dem Magistrate auf drei Jahre ernannt und diesem zur Beihilfe untergeordnet ist.
Am 15. September 1818 wurde das Verhältniß zwischen der Polizeidirektion und dem Magistrate bestimmt.
Zu Bürgermeistern wurden gewählt: Franz Edler von Mittermayer und Joseph Edler von Utzschneider.