für ihre Thüre gekommen und angeklopfet, sie habe denselben eingelassen und auf dieses Begehren seines Willens gepflogen; sie habe sich diese Nacht mit ihm leider so weit eingelassen, daß sie sich ihm mit Leib und Seele zu eigen gegeben, und auf sein Begehren verläugnet alle guten christlichen Werke, auch alle Heiligen Gottes, so daß derselben Fürbitte ihr nimmermehr zu Hilfe kommen solle, nicht weniger auch das hochwürdige Sakrament und der heiligen Dreifaltigkeit widersagt. Ihr Buhlteufel habe sich Fibes genannt.
Urtheil.
Nachdem hievon männiglich bewußt, was massen das gräuliche abscheuliche Laster der Zauberei und Hexenwerkes in allen sowohl geistlichen als weltlichen Rechten, sonderlich aber in des heil. Reichs Constitutionen und Kaiser Karls des fünften peinlicher Halsgerichtsordnung verboten; wann aber die edlen, ehrenfesten, fürsichtigen, ehrsamen und weisen Herrn Bürgermeister und Rath der fürstlichen Hauptstadt München alles dasjenige, was zur Errettung der Ehre Gottes, auch zur Ausreutung böser und schädlicher Leute gehört, nach Ihrer fürstlichen Gnaden vorgeleisteter Pflicht solches zu thun sich schuldig erkennt, sonderlich aber diesem obbemeldeten über alle andere verfluchte Laster, weil dasselbe ohnedieß aus Verhängniß Gottes bei diesen kümmerlichen, mühseligen und verruchten Läusen sehr gemein, zu weit einreissen will, bei Zeiten gern gewehrt sehen wollten, und aber gegenwärtige allhier Jedermann vor Augen gestellte Personen, mit Namen Regina Lutzin, Anna Anbacherin, Regina Pollingerin und Brigitta Anbacherin, in der Blindheit und Vergessenheit der Ehre Gottes, der Liebe ihres Nächsten und Ihrer selbst dermassen gerathen, daß sie sich demselben Laster unterwürfig gemacht, dem leidigen Satan theils vor vielen Jahren mit Leib und Seele und Gut sein eigen ergeben, verschrieben, und mit ihrem Blute bestätiget, daneben auf sein Begehren alle christlichen Werke, die Heiligen Gottes und das ganze Heer verläugnet; darüber auch vergiftete teuflische Salben von ihm genommen, mit des Bösen Hilfe mehrmalen über Feld und in unterschiedliche Weinkeller ausgefahren, und in Summa solche Händel geführt, die nicht alle zu erzählen, wie sie dann solches mit allen Umständen peinlich und gütlich ausgesagt und bekennt;
Also und hierauf haben die edlen weisen Herrn Bürgermeister und Rath der fürstlichen Hauptstadt München diese vor Augen vorgestellten vier Personen dasjenige, was die Rechte vermögen, ergehen zu lassen befohlen, darauf dann und zu gehorsamster dieser Folge ihrer Weisheit meiner günstigen und gebietenden Herrn,
Erkenne ich Christoph Remhofer zu Vatersheim und Halsbach, derzeit geschworener Stadtoberrichter zu München mit Urtheil und Rechten, daß diese vorgenannten vier Weibspersonen ihrer einbekannten Hexerei und Übelthaten halber, die auf die Zauberei statuirte Strafe des Feuers wohl verdient, in Erwägung aber ihres hohen Alters, auch auf gnädigste Intercession und Fürbitte hoher gefürsteter Personen, sollen alsbald an den gewöhnlichen Ort der Gerichtsstätte geführt und daselbst mit dem Strang vom Leben zum Tode gerichtet werden; doch sollen folgends ihre Körper verbrannt werden.
Publizirt und vollzogen wurde dieses Urtheil am 2. Juli 1590."