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Es mag hier angebracht sein, der Kuriosität halber auch einige der damals "neuen" Polizeigesetze auszugsweise wiederzugeben:

Flachs zu dörren in der Stadt ist nicht erlaubt. Kein Schäffler soll in der Stadt sitzen, sondern außerhalb, weil ihr Handwerk feuergefährlich; sie siedelten sich denn auch nahe an der Ringmauer an, daher die Schäfflergasse.

Niemand soll seinen Unflath vor die Thüre auf die Straße werfen, sondern an bestimmten Plätzen in den Stadtbach schütten, daher die Einschütt.

Niemand soll den Mist vor die Thüre legen, was vielleicht zur Winterszeit, um die Kälte abzuhalten, geschah.

Niemand soll nach der Wein- oder Bierglocke, weder mit noch ohne Waffen, ohne Licht gehen.

Niemand soll Waffen oder Harnisch bei Nacht tragen.

Als charakteristisch für das Hausrecht erscheint Folgendes:

"Wenn ein Diener oder eine Dienerin einer Meisterschaft dienet oder nicht, und einer Hausfrau in ihrem Haus übel mitredet oder ihren Kindern oder dem Wirt und sie mit bösen und unbescheidenen Worten erzürnt: was sie oder ihr Wirth dem Diener oder der Dienerin darum thun, das sollen sie Niemand büßen; nur wenn sie verwunden mit scharfen Waffen, das sollen sie büßen."

Auch in das damalige Steuerwesen der Stadt München soll ein flüchtiger Blick geworfen werden.

"Die vorzüglichen Einnahmen der Stadt waren die Stadtzölle und die Stadtsteuer. An den vier Hauptthoren der Stadt wurden Zölle erhoben; am Schwabinger-, Neuhauser- und Isarthore sogar auch lange Zeit besondere auffallend große Zölle für die Herzoge. Im Jahre 1353 erhielt die Stadt die Fronwaag und den Marktzoll; im Jahre 1394, da man die Straßen zu pflastern anfing, auch den Pflasterzoll."

Nach den Rechnungen müssen jährlich gegen zwanzigtausend beladene Wagen nach München gekommen sein. Eine wichtige Einnahme bildete auch das Umgeld von Eisen, Getreide, Gewand und Wein; die Hälfte dieser Einnahmen gehörten dem Herzoge; die übrigen Einkünfte der Stadt aus der Stadtwaage, dem Weinkeller, Salzstadel, Brodhause, der Mang, Bleiche, den Fleischbänken und Bußgeldern waren unbedeutend.

Zu diesen Abgaben kam die Stadtsteuer, eine alljährliche Abgabe vom Vermögen, die je nach den Bedürfnissen der Stadt das eine Jahr mehr, das andere weniger betrug. Die ganze Gemeinde berieth und bewilligte alljährlich deren Erhebung; war dieses geschehen, so wurde die Steuerfahne ausgehängt, die Frohnboten gingen von Haus zu Haus und mahnten zu steuern. Es wurde blos im Allgemeinen angegeben, wie viele Prozente jeder von seinem Vermögen, nach allgemeiner Stadtschätzung, geben solle; jedem blieb die Schätzung selbst überlassen und der Magistrat durfte sich auf die religiöse Gewissenhaftigkeit der Bürger verlassen, welche für die Erhaltung ihres Gemeinwesens sorgten; oft geschah es, daß durch die Priester manche Abgabe nachgebracht wurde, welche man ihnen aus Gewissensreue übergeben. - In dieser patriarchalischen Weise leitete man durch manches Jahrhundert die Verwaltung Münchens.

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